Description
"Mindestens 80 Prozent der Streitig keiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten vermieden werden, wenn alle Arbeitsverein barungen schriftlich fixiert wären." Dieser Ausspruch eines Richters beim Arbeitsgericht ist für uns entschei dend gewesen, einen Arbeitsvertrag als Muster zu veröffentlichen. Bei der Formulierung der einzelnen Paragraphen haben sich Herausgeber und Autor bemüht, alle Bestimmungen objektiv zu fassen. Wir glauben, daß damit den vertragschließenden Parteien am besten gedient ist. Da auch im Arbeitsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt, sind die Parteien des Arbeitsvertrages in der Gestaltung ihrer Beziehungen grund sätzlich fr e i. Mit dem beigefügten Muster für das Arbeitsverhältnis der kaufmännischen und gewerblichen Angestellten wird von dieser Gestal tungsfreiheit ausgegangen. In den folgenden Erläuterungen werden wei tere Möglichkeiten der Vertragsausgestaltung erörtert, die ja nach dem Willen der Parteien oder den besonderen Bedürfnissen des Betriebes an Stelle oder zur Ergänzung des Mustertextes eingesetzt werden können. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber tarifgebunden (wenn beide Mitglie der der Tarifvertragsparteien sind oder der letztere selbst Partei des Tarifvertrages ist [Haus- und Firmentarif]), so gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen unmittelbar und zwingend (unabdingbar); sie kön nen daher nur zugunsten des Arbeitnehmers im Wege der freien Verein barung ergänzt oder geändert werden. Entsprechendes gilt auch für Außenseiter, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Liegt Tarifgebundenheit vor, so empfiehlt es sich stets, vor Abschluß des Einzelarbeitsvertrages auch die einschlägigen Tarifbestim mungen genau anzusehen, damit üper Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit von Abmachungen außertariflicher Art von vornherein Klarheit besteht.