
Alle an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen unterliegen dem Gebot der Zweckverwirklichung: dem Kindeswohl. Der Gesetzgeber gibt jedoch einzig unbestimmte Rechtsbegriffe an die Hand. In der gemeinsamen Orientierung am Kindeswohl ist deshalb eine interprofessionelle Kommunikation unerlässlich, ohne die Familienrichter/innen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe regelhaft überfordert wären. Die in einem Rechtsverfahren beteiligten Professionen kommunizieren auf der Basis ihrer je eigenen fachwissenschaftlich-berufsspezifischen Methodik, was vielfach zu Missverständnissen führen kann. Auf der Grundlage empirischer Daten wird in diesem Buch versucht, mehr Verständnis zwischen Sozialarbeiter/innen, Richter/innen und Gutachter/innen zu erzeugen.
BookPraxishandbuch Anwalt des Kindes Das Recht des Verfahrenspflegers