Description
Mit dem Ende des "real" existierenden Sozialismus in den osteuropaischen Landern ist, so scheint es, auch das ehrgeizige Projekt einer umfassenden Ge- seIlschaftssteuerung obsolet geworden. Die politische Zwangskoordinierung aller sozialen Teilbereiche hat nicht etwa zu einer hoheren Rationalitat des ge- sellschaftlichen Ganzen gefuhrt, sondern umgekehrt eine gigantische Ver- schwendung naturlicher und sozialer Ressourcen mit sich gebracht. In den westlichen Industrielandern wurde dem Staat in der Vergangenheit keine ver- gleichbare Koordinationsfunktion zugebilligt. Gleichwohl ist hier seit einiger Zeit ein ahnlicher Proze steuerungspolitischer Desillusionierung zu beob- achten. Einerseits wird vom Wohlfahrtsstaat erwartet, da er sich nicht nur auf Krisenmanagement und aktuelle Problemlosungen beschrankt. Anderer- seits zeigt er sich bei der Bewaltigung kollektiver Risiken zunehmend uber- fordert. Offenbar reichen die klassischen Instrumente staatlicher Intervention nicht mehr aus, um die gesellschaftlichen Teilsysteme auf gemeinsame Stan- dards gesamtgesellschaftlicher Rationalitat zu verpflichten. Schlagworte wie "Abschied vom Recht" (Voigt 1983a) oder gar "Abschied vom Staat" (Voigt 1993a) machen die Runde. Staatliche Steuerung entpuppt sich so immer mehr als Ausdruck eben jener gesellschaftlichen Irrationalitat, die durch Steuerung gerade uberwunden werden sollte. Bertolt Brecht hat das Dilemma staatlicher Steuerung schon zur Zeit der Weimarer Republik in seinem "Lied von der Unzulanglichkeit menschlichen Strebens"l beschrieben. Der Bettlerkonig Peachum warnt darin den Londoner Polizeiprasidenten vor dem Irrglauben, die bevorstehenden Kronungsfeierlich- keiten durch den Einsatz staatlicher Gewalt schutzen zu konnen: "Ja, mach nur einen Plan Sei nur ein groes Licht! Und mach dann noch 'nen zweiten Plan Gehn tun sie beide nicht.