Description
Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig verschArfenden gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements die Aufgabe teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. GemAA A1 des ProdHaftG haftet der Hersteller fA1/4r Rechtsgutverletzungen (Sach- oder PersonenschAden) infolge der Fehlerhaftigkeit (Sicherheitsmangel) eines Produkts. Das UmweltHG bA1/4rdet dagegen in A1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1 des UmweltHG genannten Anlage eine Umwelteinwirkung ausgeht, die eine Rechtsgutverletzung bewirkt. Unter Einbeziehung des seit 1996 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes zeigt der Autor FA1/4hrungskrAften Strategien zur erfolgreichen BewAltigung von Produkt- und Umwelthaftungsrisiken im Rahmem des Risikomanagements auf.