Description
Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen mög- licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner- staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht gesondert ein (Ellwein 1983; Thieme 1984), andere beleuchten nur Einzelaspekte wie die Aufsicht über öffentliche bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (Forsthoff 1973:514 bzw. 519) oder die Aufsicht über öffentlich- rechtliche Körperschaften (Maurer 1983:464). Der Begriff der 'Aufsicht' war noch lange Zeit nach der Veröffentlichung detail- lierter Arbeiten über einzelne Felder staatlicher Aufsicht (etwa auf dem Versiche- rungs- oder Bankensektor) völlig ungeklärt und kaum abgegrenzt gegenüber ande- ren staatlichen Aktivitäten. Ein großer Teil dieser Arbeiten erschien, ohne einen näheren Bezug zum Oberthema 'Aufsicht' herzustellen (vgl. Moldenhauer (1903); Golodetz (1905); Schulze (1912); Kaufmann (1927)). Noch in den dreißiger Jahren stellte Breit (1937:99) fest: "Die Wissenschaft hat sich bislang mit dem Aufsichtsbegriff fast gar nicht be- schäftigt. Lediglich in Zusammenhang mit dem von Kommentaren und syste- matischen Werken jeweils behandelten Aufsichtsgebiet hat man sich an den Begriff herangewagt, ohne freilich auf eine klare Bestimmung viel Wert zu legen. " In größeren Zusammenhang wurde das Thema 'Staatsaufsicht' in Deutschland zum ersten Mal 1963 auf einer Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer aufgegriffen (vgl. Bullinger 1965).