Vorschriften betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefässe in den Apotheken In Kraft getreten in sämmtlichen deutschen Bundesstaaten am 1. Oktober 1896 | EKB DL
Vorschriften betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefässe in den Apotheken In Kraft getreten in sämmtlichen deutschen Bundesstaaten am 1. Oktober 1896