Vorschriften über den Handel mit Giften
Vorschriften über den Handel mit Giften im Deutschen Reiche Beschlüsse des Bundesrats und Einführungsverordnungen der Einzelstaaten
Vorschriften betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefässe in den Apotheken In Kraft getreten in sämmtlichen deutschen Bundesstaaten am 1. Oktober 1896
Die Errichtung von Apotheken in Preußen Für Medizinal- und Verwaltungsbeamte und Apotheker
Vorschriftenbuch für Drogisten Die Herstellung der gebräuchlichen Verkaufsartikel
Rauschgift-Drogen
Die Preussische Apotheken-Betriebsordnung vom 16. December 1893 und die dazu ergangenen ergänzenden Verordnungen und Erlasse
Taschen-Pharmakopoe Auszug aus dem Arzneibuch für das Deutsche Reich
Chemisch-pharmaceutischer Unterricht
Preussische Apotheken-Betriebsordnung und Anweisung für die amtliche Besichtigung der Apotheken vom 18. Februar 1902