Description
1.1 Begriff Ein UnternehmenszusammenschluB ist eine meist freiwilIige Vereinigung von Untemehmun gen durch vertragliche Vereinbarung undloder kapitalmliBige Bindung zu bestimmten wirt schaftlichen Zwecken. In LE 60, S. 209, behandeln wir den Sonderfall, daB der Zusammen schluB nicht von alIen Beteiligten freiwillig angestrebt wird. Seit 1.7.1995 gibt es auch fUr Freiberufler eine spezielIe Rechtsform ftir die Kooperation unter einem geschtitzten Namen. Hierftir wurde das "PartnergeselIschaftsgesetz" erlassen. So konnen z. B. mehrere Arzte ihre Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer PartnergeselIschaft flihren. Die Starke einer solchen Vereinigung kann sehr verschieden sein; sie reicht von lockeren Verbanden, die die Selbstandigkeit ihrer Mitglieder nicht antasten, bis zum ZusammenschluB mit volliger Aufgabe der wirtschaftlichen und rechtlichen ... LE 2 1.2.3 Unternehmenszusammenschliisse der Stufe 3 Zwei oder mehr Unternehmungen schlieBen sich zu einer einzigen Unternehmung zusammen. Es wird eine neue Unternehmung gebildet, die wir hier GroBunternehmung nennen wolIen. Zugegeben, der Begriff ist etwas unscharf, weil eine GroBunternehmung auch chne Zusammen schluB entstehen kann, niirnlich durch ein entsprechendes internes Wachstum einer Untemeh mung. Der ZusammenschluB erfolgt also durch Verschmelzung bzw. Fusion von meist zwei selbst- digen Untemehmungen zu einer ... Es existiert nur noch eine Unternehmung, wobei es zwei Moglichkeiten gibt: a) Eine der ursprlinglichen Unternehmungen lebt in veranderter Form fort, oder b) es entsteht eine volIkommen neue Unternehmung, d. h., nicht nur eine, sondern beide bzw. alle urspriinglichen Unternehmungen lOsen sich auf.